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Die neue Hinzuverdienstgrenze

Neue 9/10-Regelung - leichter in die KVdR wechseln

 

Die neue Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente

Neuregelung ab 2023

Die Hinzuverdienstgrenze für alle Altersrenten entfällt ab 1. Januar 2023 vollständig.

Damit darf jeder Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen. Das bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang in die Rente.

Zum Beispiel eine Weiterbeschäftigung über den Rentenbeginn hinaus kann eine Altersrente nachhaltig erhöhen.

Auch bei der Rente wegen Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze auf mehr als 17.000 Euro angehoben.

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Neue 9/10-Regelung - leichter in die KVdR wechseln

Mehr Mütter und Väter können jetzt in die günstige Krankenversicherung für Rentner wechseln

Für besonders viele Frauen war es ein böses Erwachen: Weil sie wegen längerer Kindererziehungszeiten über ihren Ehemann privat krankenversichert waren, wurden sie als Rentnerinnen nicht in die günstige Krankenversicherung für Rentner (KVdR) aufgenommen. Aber auch viele Männer wurden davon überrascht, weil sie zum Beispiel während einer Phase der Selbstständigkeit privat versichert waren.

Kinder spielten für die 9/10-Regelung bislang keine Rolle

Denn die Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung für Rentner ist genügend Vorversicherungszeit, und für die gilt: Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht zu 90 Prozent gesetzlich versichert ist, muss sich als Rentner freiwillig krankenversichern (9/10-Regelung). Also muss der volle Beitragssatz auf das Einkommen gezahlt werden und nicht nur der halbe Beitragssatz ausschließlich auf die Altersrente - wie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllte, hatte schnell einen höheren Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Manchen Eltern fehlten nur wenige Monate oder gar Wochen der vorgeschriebenen Zeit.

Die gute Nachricht: 3 Jahre für jedes Kind - für beide Elternteile

Seit August 2017 werden pauschal drei Jahre für jedes Kind den Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gutgeschrieben. Und zwar Vätern und Müttern gleichermaßen - für eigene Kinder, Stiefkinder und sogar Pflegekinder.

Damit können zahlreiche Frauen und auch einige Männer von dieser Neuregelung profitieren und teilweise viel Geld sparen.

Beispiel zur Neuregelung der 9/10 Regelung

Wer mit 15 Jahren eine Berufsausbildung begonnen hat und mit 63 Jahren in Rente geht, für den ist ein Zeitraum von 48 Jahren zu prüfen. Davon muss er in der zweiten Hälfte (24 Jahre) zu 9/10 (21,6 Jahre) Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.

War dieser Versicherte nun beispielweise in der zweiten Hälfte aufgrund einer Kindererziehung oder Selbständigkeit für 4 Jahre privat krankenversichert war, kann diese Lücke jetzt durch den Nachweis eines Kindes geschlossen werden.

Wichtig: In allen Bestandsfällen wird die Neuregelung erst auf Anfrage geprüft. Dazu helfe ich Ihnen gerne weiter und stelle die erforderlichen Anträge bei der Krankenkasse.

Dazu helfe ich Ihnen gerne weiter und stelle die erforderlichen Anträge bei der Krankenkasse.
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Verabschiedet wurde die Neuregelung Anfang 2017 von Bundestag und Bundesrat im HHVG, zu finden in der passenden Drucksache 135/17 des Bundestags.