Rentenberatung - Definition und Abgrenzung

In der juristischen Literatur wird die Rentenberatung klar definiert. Bei einer Rentenberatung durch einen voll zugelassenen Rentenberater darf dieser in ausgewählten sozialrechtlichen Themen beraten und seine Mandanten dazu auch vor Gericht vertreten.


Definition einer Rentenberatung:

  • Die Beratung in Angelegenheiten gemäß § 51 SGG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 SGG a.F. in Verbindung mit § 157 Abs. 3 ZPO a.F.
  • zum mündlichen Verhandeln vor den Sozialgerichten sowie vor dem Landessozialgericht
  • in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, des Sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts.

Die Rentenberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die besonderer Sachkunde bedarf. Daher darf sie nur durch registrierte Personen oder bestimmte Einrichtungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erbracht werden.

Die Registrierung einzelner Personen erfolgt bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel dem Amtsgericht) und setzt mehrere Bedingungen voraus. Neben nachgewiesener Sachkunde ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem bestimmten Mindestumfang eine Grundvoraussetzung der Zulassung zur Rentenberatung.

Eine Rentenberatung kann weitergehend eingeschränkt sein, dann ist es keine Vollzulassung mehr.
Zum Beispiel kann sich die Zulassung nur auf ein bestimmtes Themenfeld erstrecken.


Abgrenzung der Rentenberatung zu benachbarten Gebieten:

Eine Rentenberatung ist nicht zu verwechseln mit einer Versicherungsberatung, sei es von einem Versicherungsberater oder einem Versicherungsmakler.

In einer Rentenberatung dürfen auch keine Versicherungen (z.B. Rentenversicherungen) angeboten oder verkauft werden.

Eine Rentenberatung ist also eindeutig eine echte Rechtsberatung.

Daher sind voll zugelassene Rentenberater auch freiberuflich tätig, also wie Rechtsanwälte.


Bitte rufen Sie mich an
zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins:
Tel. 089 - 23 54 34 02 (AB) oder Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail