So hilft ein Rentenberater

Wer Fragen zu seiner Rente hat, stößt oft auf ein Labyrinth aus Gesetzen. Hier hilft eine professionelle Rentenberatung. Ein zugelassener Rentenberater ist ein unabhängiger Experte, der Sie in rechtlichen Fragen unterstützt – ähnlich wie ein Rechtsanwalt, aber spezialisiert auf den sozialen Bereich.

Was ein Rentenberater für Sie tun kann

Rentenberater dürfen Sie nicht nur umfassend beraten, sondern Sie auch aktiv gegenüber Behörden und sogar vor dem Sozial- und Landessozialgericht vertreten. Ihre Kompetenz umfasst unter anderem:

  • Gesetzliche Rentenversicherung:
    • Rentenanträge stellen
    • Hochrechnung von verschiedenen Modellen zur Planung Ihres individuellen Rentenübergangs
    • Durchsetzung von Rentenansprüchen wegen Erwerbsminderung
    • Beratung zu Ausgleichsbeträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Flexirente
    • Aktivrente
    • Beratung zu freiwilligen Beiträgen
  • Pflegeversicherung: Hilfestellung bei der Durchsetzung eines Pflegegrades

Warum Sie in guten Händen sind

Nicht jeder darf sich Rentenberater nennen. Die Tätigkeit ist staatlich streng geschützt:

  • Geprüftes Wissen: Jeder Berater muss seine besondere Sachkunde bei einer Behörde (z. B. dem Amtsgericht) nachweisen.
  • Abgesichert: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht, damit Sie als Mandant immer geschützt sind. Die Registrierungsbehörde prüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
  • Unabhängig: Rentenberater arbeiten freiberuflich. Das bedeutet: Sie sind nur Ihren Interessen verpflichtet und werden auch auf für die Behörden „unbequeme“ Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinweisen.
  • Verschwiegenheitspflicht: Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, geben also keine Informationen an die Behörden und Versicherungen weiter.

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, ob ein Berater eine „Vollzulassung“ hat. Damit kann er Sie in allen oben genannten Bereichen umfassend unterstützen.

Ich bin privater Rentenberater ohne Einschränkungen und offiziell vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in 53113 Bonn voll zugelassen: Meine Zulassungsurkunde finden Sie im Deutschen Rechtsdienstleistungsregister und ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.

Achtung: Rentenberater ist nicht gleich Rentenberater!

Ein gerichtlich registrierter „privater“ Rentenberater ist also kein Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung oder ein Behördenmitarbeiter der Gemeinde oder der Stadt München. Berater der gesetzlichen Rentenversicherung sind für diesen Träger tätig, Berater der Gemeinden sind dort angestellt und verfügen in aller Regel über kein Fachstudium der gesetzlichen Renten- oder Sozialversicherung. Ein Rentenberater ist ausschließlich freiberuflich tätig und vertritt allein Ihre Interessen. Er ist auch kein Mitarbeiter einer Versicherung. Leider wird die geschützte Berufsbezeichnung oft zu Unrecht verwendet, so dass es zu Verwechslungen bzw. Irritationen kommen kann. Im Zweifel fragen Sie, ob Ihr Rentenberater ein freier Berufsträger mit Registrierung ist. Falls er vorgibt, ein Rentenberater zu sein ohne die hierfür nötige Erlaubnis zu besitzen, melden Sie ihn bitte entweder beim Bundesamt für Justiz oder auch beim Landgericht (in München dem Amtsgericht), der Rechtsanwaltskammer oder dem Bundesverband der Rentenberater.

Wichtig: Beratung, kein Verkauf!

Ein Rentenberater ist kein Versicherungsvermittler. Er verkauft Ihnen keine privaten Rentenversicherungen oder Verträge. Es handelt sich um eine reine Rechtsdienstleistung. Während ein Makler Verträge verkauft, vertritt der Rentenberater Ihr Recht gegenüber den Sozialversicherungen. Rentenberater unterliegen ähnlichen Berufsstandszwängen wie Rechtsanwälte durch die nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: