Rentenberatung

Für Verbraucher zu einem konkreten Thema (z. B. ATZ, Erwerbsminderung, „Früher in Rente")

476 €

inkl. 19% MwSt.

  • Ausführliche Analyse Ihres Falles
  • Aufzeigen rechtlicher Möglichkeiten
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten
  • Schriftliche Zusammenfassung inkl.

Warum sich die Beratung oft rechnet

Oft holt bereits ein einziger zusätzlich gewonnener Rentenmonat oder ein vermiedener lebenslanger Rentenabschlag die Kosten der Beratung wieder herein. Sehen Sie hier ein symbolisches Beispiel:

4.000 € 3.500 € 3.000 € 2.500 € 2.000 € 1.500 € 1.000 € 500 € 0 €
476 €
3.300 €
Kosten
Rentenberatung
Möglicher Gewinn
(Beispiel: Vermeidung
Abschlag, kumuliert
auf 5 Jahre)

* Dies ist eine beispielhafte, symbolische Darstellung. Individuelle Ergebnisse variieren stark.

Weiß ich vorher, was die Beratung kostet?

Für einen Rentenberater gilt eine feste Gebührenordnung, ähnlich wie für einen Rechtsanwalt. Bevor ich mit einer Rentenberatung beginne, erkläre ich Ihnen daher genau die möglichen Kosten.

Versteckte Kosten, zum Beispiel weil der Termin doch etwas länger gedauert hat, gibt es bei mir nicht.

Mit meiner langjährigen Erfahrung kann ich meist sehr gut vorher abschätzen, ob Sie Ihr Ziel erreichen können. Sie entscheiden dann, ob sich eine ausführliche Beratung für Sie lohnt.

Tipp: Die Kosten lassen sich oft als Werbungskosten von der Steuer abziehen.
Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten eines Verfahrens vor dem Sozialgericht.
Festpreis: Ein Festpreis gibt Ihnen Kostensicherheit (sogenannte Honorarvereinbarung) — besonders vorteilhaft bei Verfahren zur Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten.

Rufen Sie mich an zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins:
Tel. 089 23543402 (AB) oder Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail.